Die Schule ist dem gesellschaftlichen Wandel unterworfen. Sie muss sich veränderten Bedingungen anpassen, sich reformieren und erneuern. Das kann bei den Beteiligten Ängste auslösen. Andererseits bedeutet jede Veränderung auch eine Chance für eine Neuorientierung. Der PLV setzt sich dafür ein, dass Reformen in umsetzbaren Schritten erfolgen.
Geleitete Schule
Seit Beginn des Schuljahres 07/08 verfügt jede Schule über eine Schulleitung. Die Zeit der Konsolidierung hat aber erst begonnen. Die Schulleitungen müssen sich in ihre Aufgabe einleben.
Geleitete Schulen sind für Lehrpersonen ungewohnt. Plötzlich besteht eine Hierarchie. Gewohnte Freiheiten können eingeschränkt werden. Teamarbeit wird jetzt verlangt, nicht mehr nur gewünscht.
Nach einigen Startschwierigkeiten beginnt Zusammenarbeit Schulleitung – Team zu funktionieren. Es gibt aber immer noch viele Probleme, welche in der nächsten Zeit unbedingt gelöst werden müssen.
Lehrpersonen können von einer professionellen Schulleitung erwarten,
- dass sie in ihrer täglichen Arbeit unterstützt werden,
- dass sie von kompetenter Seite ein Feedback erhalten,
- dass der Schulbetrieb gut organisiert ist,
- dass die Unterrichtsqualität weiter entwickelt werden kann,
- dass die Aufgaben der Schule in der Öffentlichkeit besser wahrgenommen werden.
Blockzeiten und Tagesstrukturen
Die Forderung nach geordneten, einheitlichen Unterrichtszeiten ist nicht neu. Sie sollen einerseits eine regelmässige Struktur in den Alltag der Kinder bringen. Andererseits sollen sie beiden Elternteilen – und vor allem allein Erziehenden – eine Erwerbsarbeit ermöglichen.
Ein erster Schritt dazu ist die Einführung von Blockzeiten. Danach beginnt und endet der Unterricht jeden Tag zur gleichen Zeit. Die Einführung von Blockzeiten sollte aber nicht bei der Änderung der äusseren Struktur stehen bleiben. Die Verdichtung des Stundenplans erfordert eine Veränderung des Unterrichtsverständnisses. Erweiterte Lehr- und Lernformen erhalten mehr Gewicht. Der Schulhalbtag kann in zwei Blöcke eingeteilt, Empfangs- oder Aufgabenzeiten eingeplant werden. Jede Schule sollte ein Blockzeitenmodell erarbeiten, das auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmt ist. Idealerweise führt es auch zu einem pädagogischen Gewinn.
Mit den erweiterten Tagesstrukturen (Frühbetreuung, Mittagstisch, Nachmittagsbetreuung) soll die Chancengerechtigkeit von sozial benachteiligten Kindern verbessert werden. Es gilt abzuwarten, ob diese das Angebot auch nutzen werden.
Die Betreuungszeit soll pädagogisch sinnvoll genutzt werden. Dazu gehören Angebote für Freizeitaktivitäten wie Sport und Gestalten, aber auch Begabungsförderung.
Integration
In den vergangenen Jahren haben in vielen Kantonen die Zuweisungen zu Sonderklassen und Sonderschulen sowie die Verordnungen pädagogisch-therapeutischer Massnahmen stark zugenommen. Im Kanton Aargau lassen sich insbesondere steigende Zahlen von Schülerinnen und Schülern in Einschulungs- und Kleinklassen beobachten.
Das lässt aufhorchen. Wie kommt es dazu, dass offenbar immer mehr Kinder aus der Regelklasse in Sonderklassen „abgeschoben“ werden? Wie steht es mit der Integration lernschwacher oder fremdsprachiger Kinder?
Mit dem Projekt WASA (Wachstum des sonderpädagogischen Angebots) der interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik (HfH) in Zürich und der Schweizerischen Zentralstelle für Heilpädagogik (SZH) in Luzern wollte man die Gründe für die Selektion erforschen und gleichzeitig auch Möglichkeiten aufzeigen, wie Integration gelingen soll.
Untersuchungen belegen, dass lernschwache Kinder in integrativ geführten Regelklassen grössere Fortschritte machen als bei separativer Schulung. Gleichzeitig leiden die intelligenten Kinder nicht unter der grösseren Heterogenität. Für den integrativen Unterricht sind jedoch ein neues Lernverständnis, Ressourcen- statt Fehlerorientierung sowie individualisierende und gemeinschaftsbildende Unterrichtsmethoden notwendig.
In einer integrativen Schule braucht es auch Unterstützung durch schulische Heilpädagogen und Heilpädagoginnen:
- Beratung
- Teamteaching
- Förderplanung
Harmonisierung der Schulstrukturen
Ein Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung verlangt, dass bestimmte Strukturen (Schuleintritt, Übertritt in die Oberstufe) in der Schweiz koordiniert werden müssen.
Das bedeutet für den Kanton Aargau die Abkehr vom bisherigen Schulsystem:
- Der Kindergarten soll obligatorisch werden
- Die Primarschule dauert neu 6 Jahre
- Die Schulzeit bis zur Matur soll 12 Jahre dauern
Neben der äusseren Strukturanpassung sollen aber auch innere Strukturen vereinheitlicht werden:
- Erste Fremdsprache spätestens im dritten Schuljahr
- Zweite Fremdsprache spätestens im fünften Schuljahr
- Bildungsstandards nach dem 2., 6. und 9. Schuljahr
- Einheitlicher Lehrplan für die Deutschschweiz (Lehrplan 21)